
Dienstleistungen
Wohneigentumsverwaltung
Sorgfältige WEG-Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Wohneigentumsverwaltung (WEG)
- Vereinnahmung der von den Wohneigentümer zu entrichtenden Beiträge sowie Geltendmachung dieser Beiträge gegenüber säumigen Wohnungseigentümern namens der übrigen Wohnungseigentümer oder gerichtlich im eigenen Namen
- Einberufung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung mit den dazugehörigen Vorbereitungsarbeiten sowie führen der Versammlung und die Erstellung der notwendigen Niederschriften
- Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
- Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen
- In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen einleiten
- Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohneigentümer in dieser Gemeinschaft gerichtet sind
- Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils erforderlich sind
- Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern er hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist
- Abschluss von Verträgen im Rahmen der Verwaltungsaufgaben und Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte
- Betreuen, überwachen und beraten der Dienstkräfte
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
