Zum Inhalt springen
Gepflegte Wohnhausfassade mit Balkonen und Treppenhaus
Dienstleistungen

Wohneigentumsverwaltung

Sorgfältige WEG-Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Wohneigentumsverwaltung (WEG)

  • Vereinnahmung der von den Wohneigentümer zu entrichtenden Beiträge sowie Geltendmachung dieser Beiträge gegenüber säumigen Wohnungseigentümern namens der übrigen Wohnungseigentümer oder gerichtlich im eigenen Namen
  • Einberufung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung mit den dazugehörigen Vorbereitungsarbeiten sowie führen der Versammlung und die Erstellung der notwendigen Niederschriften
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
  • Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen
  • In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen einleiten
  • Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohneigentümer in dieser Gemeinschaft gerichtet sind
  • Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils erforderlich sind
  • Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern er hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist
  • Abschluss von Verträgen im Rahmen der Verwaltungsaufgaben und Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte
  • Betreuen, überwachen und beraten der Dienstkräfte
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum